1. Zahlungsweise in Voraus
Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Anreise per Überweisung fällig. Gerät der Mieter mit der Anzahlung mehr als 1 Tag in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. In einem solchen Fall ist der Vermieter berechtigt, eine Entschädigung gemäß den in unseren Stornobedingungen festgelegten Pauschalen geltend zu machen.
Sobald die Anzahlung via Überweisung erfolgt ist erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
Sollte eine Überweisung aufgrund einer Last-Minute-Buchung vor der Anreise nicht möglich sein, erfolgt die Zahlung vor Ort. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Barzahlung bei der Unterkunft möglich ist.
2. Stornierung
Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB.
Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Ankunft oder Rücktritt von der Reise (Stornierung Ihres Aufenthaltes durch schriftliche Erklärung) fallen folgende Stornogebühren an (falls nicht anders bei Buchung vereinbart):
Umbuchungen können NICHT erstattet werden. Die Bearbeitungskosten betragen 30€. Umbuchungen sind bis 21 Tage vor Anreise möglich, unter 21 Tagen vor Anreise sind KEINE Umbuchungen möglich.
Stornierungen müssen bis 12:00 Uhr mittags CET (Mitteleuropäische Zeit) des jeweiligen Tages durchgeführt werden. Erfolgt KEINE vorherige schriftliche Stornierung innerhalb dieser Frist, müssen wir leider den kompletten Betrag in Rechnung stellen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Für den Fall, dass nach Vornahme Ihrer Buchung strengere behördliche Auflagen im Hinblick auf den gebuchten Aufenthaltszeitraum eingeführt werden sollten oder aus wichtigen, unumgänglichen Gründen ( z.B. Doppelbuchung kann es zur Kündigung Ihrer Buchung kommen) . Wir werden uns in diesem Fall unverzüglich bei Ihnen melden.
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3. Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände der Gäste. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Nutzung der Galerien-Schlafplatz in der Wohnung "Breitenberg" oder der Treppe, die zum Bett führt, übernehmen wir keine Haftung. Alternativ kann das Schlafsofa verwendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Schlafplatz nicht für Kinder unter 12 Jahren geeignet ist.
4. Schlüssel
Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben: Haustür (als Chip und Schlüssel), Wohnungsschlüssel. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden, andernfalls haftet der Gast mit 100€ inkl. MwSt. je Schlüssel und 100€ inkl. MwSt. je Chip.
5. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von den Mietern zu ersetzen. Bei Bezug der Räumlichkeiten sind die Mieter verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und Beanstandungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eintretende Schäden während der Mietzeit müssen ebenfalls sofort gemeldet werden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen keine Mietminderung wegen der genannten Punkte zu. Nur angemeldeten Gästen ist es gestattet, sich in der Ferienwohnung aufzuhalten. Besuchern ist dies zu jeder Tages- und Nachtzeit untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind wir verpflichtet, die Bereitstellung der Mietwohnung ohne Rückerstattung bereits gezahlter Beträge zu beenden.
6. Hausrecht
Unter bestimmten Umständen (was sehr selten vorkommt) kann es notwendig sein (z. B. bei Feuer oder offenen Dachfenstern bei Regen), dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss. Andernfalls darf der Vermieter die Räumlichkeiten ohne Zustimmung des Gastes nicht betreten. Die Hausordnung ist in den angemieteten Räumlichkeiten ausgelegt.
Allgemeines:
Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.
Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet
7. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages (AGBs) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages (AGBs) gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
9. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.
10. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
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10.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzuganges mittels WLAN.
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN- Zuganges zu dem Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit. Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betreib von WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn den Anschluss rechts missbräuchlich genutzt wird oder würde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Diente über das WLAN zu sperren ( z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten ) .
10.2. Zugangsdaten |
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten ( Login und Passwort ) dürfen in keinem Fall an Dritten weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und Vollständigen Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht,
Zugangscode zu ändern.
10.3.Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zur Internet ermöglicht, Virenschutz und Ferewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, das die Gefahr besteht, dass Schadsoftware ( z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc. ) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei den Schaden wurden vom Vermieter und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen |
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und Getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
. Das WLAN werden zum Abruf noch zur Verbreitung von Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten Nutzer;
. Kein urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen;
. Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
. Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
. Das WLAN nicht zur Versendung von massen-Nachrichten (Spam) und / oder
anderen Formen unzulässigen Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sind auch auf für mit den Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Auswanderungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjekts auf diesen Umstand hin.
Ergänzend -AGBs zur Corona-Pandemie (Stand: 25.05.2020)
11. Generelle Sicherheits-Hygieneregeln
11.1. Wir erbringen unsere Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden
behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grund kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder Beschränkungen bei der Inanspruchnahme kommen. Bitte beachten Sie die behördlichen Vorgaben unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-307/
Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m beim Betreten und Verlassen des Hauses und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Mitarbeiter. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß der jeweils aktuellen Rechtslage nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen. Gäste müssen beim Betreten und Verlassen des Hauses und auf Fluren, Gängen, Treppen eine Mund-Nasen Bedeckung tragen. Ausgenommen davon sind weitläufige Außenbereiche, z.B.: Parkanlagen.
11.2. Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:
– Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.
Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ist eine Beherbergung
nicht möglich.
- FÜR BESUCHER (NICHT ANGEMELDETE PERSONEN) IST DER ZUTRITT IN UNSEREM HAUS VERBOTEN!
11.3. Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam eine Wohneinheit beziehen.
11.4. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Gastgeber zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.
11.5. Diese Bekanntmachung tritt am 30. Mai 2020 in Kraft.
11.6. Der Gast ist gehalten, die vor Ort bestehenden Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle von bei sich typischen Corona
Krankheitssymptomen unverzüglich den Gastgeber bzw. die Mitarbeiter zu informieren.
Bei Fragen sind wir selbstverständlich gern für Sie da. Ihre Familie Wolf
Stand Hausordnung/ AGB: Mai 2024 |
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.